Wanderlager anzeigen

Anträge / Formulare

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die ein Gewerbetreibender außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreibt. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.

  • An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    An den Kreisausschuss des Kreises oder den Magistrat der kreisfreien Stadt, wo die Veranstaltung stattfinden soll

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    § 56a Gewerbeordnung (GewO)