Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
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Leistungsbeschreibung
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gilt für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren. Danach können Sie die FzF unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um bis zu 5 Jahren verlängern lassen.
Dies gilt für jede FzF für gewerbliche Fahrten mit einem
- Taxi
- Mietwagen
- Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
- Krankenwagen
Eine nicht verlängerte FzF erlischt durch Ablauf der Befristung. Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dann neu beantragen.
Spezielle Hinweise für - Kreis OdenwaldkreisVoraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- gutes Sehvermögen
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt
- keine Straffälligkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres: nachgewiesene Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die für das Führen des jeweiligen Fahrzeugs erforderlich ist
- Wenn Sie eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat (der in Anlage 11 FeV aufgeführt ist) nicht seit mindestens 2 Jahren haben, Nachweis, dass Sie eine solche Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre für insgesamt 2 Jahre besessen haben.
- Führungszeugnis
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur körperlichen und geistigen Eignung
- Sehtestbescheinigung
- wenn Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) über das 60. Lebensjahr hinaus verlängern möchten, Nachweis der
- Belastbarkeit
- Orientierungsleistung
- Konzentrationsleistung
- Aufmerksamkeitsleistung
- Reaktionsfähigkeit
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare