Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gilt für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren. Danach können Sie die FzF unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um bis zu 5 Jahren verlängern lassen.

    Dies gilt für jede FzF für gewerbliche Fahrten mit einem

    • Taxi
    • Mietwagen
    • Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
    • Krankenwagen

     Eine nicht verlängerte FzF erlischt durch Ablauf der Befristung. Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dann neu beantragen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Zur Antragsstellung und Online-Terminvereinbarung

  • Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • gutes Sehvermögen
    • Sie sind mindestens 21 Jahre alt
    • keine Straffälligkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres: nachgewiesene Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die für das Führen des jeweiligen Fahrzeugs erforderlich ist
    • Wenn Sie eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat (der in Anlage 11 FeV aufgeführt ist) nicht seit mindestens 2 Jahren haben, Nachweis, dass Sie eine solche Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre für insgesamt 2 Jahre besessen haben.
    • Führungszeugnis
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur körperlichen und geistigen Eignung
    • Sehtestbescheinigung
    • wenn Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) über das 60. Lebensjahr hinaus verlängern möchten, Nachweis der
      • Belastbarkeit
      • Orientierungsleistung
      • Konzentrationsleistung
      • Aufmerksamkeitsleistung
      • Reaktionsfähigkeit
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende