Meldung meldepflichtiger Erkrankungen gemäß § 6 IfSG
Leistungsbeschreibung
Die Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermöglicht das frühzeitige Einleiten von Infektionsschutzmaßnahmen und trägt dazu bei, Übertragungen von Infektionserregern zu verhindern. Alle Meldepflichtigen sind nach § 14 Abs. 8 IfSG zur elektronischen Meldung verpflichtet. Die elektronische Meldung wird über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) ermöglicht über:
- das DEMIS-Meldeportal oder
- eine in die Software des Meldepflichtigen integrierte Schnittstelle
Aktuelle wichtige Informationen zu DEMIS finden Sie auf der DEMIS-Wissensdatenbank
Den DEMIS-Support erreichen Sie unter:
- E-Mail: demis-support@rki.de
- Hotline: 0800 - 000 3041 (Mo. - Fr., 09-17 Uhr)
Zur Meldung im Falle des § 6 IfSG sind u.a. folgende Akteure verpflichtet (vgl. § 8 Abs. 1 IfSG):
- ärztlich tätige Personen
- leitende Personen von Einrichtungen mit pathologisch-anatomischer Diagnostik
- Angehörige eines Heil- oder Pflegeberufs
- Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
- leitende Personen u.a. folgender Einrichtungen:
- Schulen
- Kindergärten
- voll- und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
- Obdachlosenunterkünfte
- Justizvollzugsanstalten
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
- sonstige Massenunterkünfte
Auf die Möglichkeit zur Delegation ärztlicher Leistungen wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen,
Die namentliche Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem zuständigen Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden, nachdem die meldende Person/Einrichtung davon Kenntnis erlangt hat, vorliegen. Eine Meldung darf wegen einzelner fehlender Angaben nicht verzögert werden (vgl. § 9 Abs. 3 IfSG).
DEMIS ist webbasiert. Sie können sich dort mittels bund ID (Online-Personalausweis oder ELSTERZertifikat) oder den gematic Authenticator registrieren, um Meldungen abgeben zu können. Alternativ können Sie die Meldung über das Meldeformular abgeben. In diesem Fall bitten wir Sie, das Formular mit allen Ihnen vorliegenden Informationen auszufüllen und es auf Ihrem Endgerät zu speichern. Das ausgefüllte Formular laden Sie im Anschluss datenschutzgerecht über unser Infektionsschutz-Portal hoch. Das Formular finden Sie im Punkt "Anträge/Formulare".
Anträge / Formulare