Antrag auf Weiterbewilligung von Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) stellen

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Leistungen zum Bürgergeld künftig unter der Bezeichnung „Grundsicherungsgeld“ geführt werden. Eine entsprechende Umbenennung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Inhaltlich beziehen sich die Informationen weiterhin auf dieselben Leistungen.

    Bürgergeld wird in der Regel für 1 Jahr bewilligt, in bestimmten Fällen nur für 6 Monate. Es wird nicht automatisch verlängert.

    Wenn Ihr aktueller Bewilligungszeitraum für das Bürgergeld endet, müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, um weiterhin Leistungen zu erhalten.
    Das Jobcenter prüft anschließend, ob die Voraussetzungen für eine Weiterzahlung vorliegen. Änderungen in Ihren persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen Sie angeben. Das Jobcenter stellt Formulare zur Verfügung, die online oder schriftlich eingereicht werden können.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    Sie können die Weiterbewilligung der Leistungen per Online-Antragstellung oder durch Einreichung des ausgefüllten Antragsformulars per Post, per E-Mail oder durch Abgabe bei den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen des Odenwaldkreises beantragen. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag und fordert ggf. noch fehlende Unterlagen an. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ausgefüllter Weiterbewilligungsantrag
    • Nachweise zu Änderungen (zum Beispiel Einkommen, Vermögen, Mietkosten, Haushaltszusammensetzung)
    • aktuelle Kontoauszüge (in der Regel die letzten 3 Monate)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    Bürgergeld wird nicht für Zeiten vor der Antragstellung gezahlt, wobei der Antrag aber auf den ersten Tag des laufenden Monats zurückwirkt. Achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig vor Ende des Bewilligungsabschnittes zu stellen, um Unterbrechungen in den Zahlungen zu vermelden. 

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen.

  • Rechtsgrundlage

  • Weiterführende Informationen

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende