Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.

    • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.

    Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.

    Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:

    • Regelbedarf
    • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
    • eventuelle Mehrbedarfe
    • eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
    • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

    Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.

    Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis
    • Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
    • Der Antrag kann von der betroffenen Person selbst oder von deren gesetzlichem Vertreter gestellt werden.
    • Antragsformulare finden Sie im Punkt "Anträge / Formulare". Sie können Formulare zudem im Kommunalen Service-Center der Kreisverwaltung oder bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Odenwaldkreis abholen.
    • Der vollständig ausgefüllte Antrag muss zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen bei Ihrem Sozialamt eingereicht werden.
    • Wenn unklar ist, ob eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt, nimmt die zuständige Stelle Kontakt zum Rentenversicherungsträger auf, um dies zu klären.
    • Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, der über die Entscheidung des Antrags informiert (Bewilligung und Umfang der Leistungen bzw. Ablehnung und Begründung) 

    Bitte beachten Sie, dass in Papierform eingereichte Unterlagen ab sofort nicht mehr zurückgesandt werden können. Reichen Sie daher bitte keine Originale mehr ein. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Kopien anzufertigen, können Sie diese auch im Kommunalen Service-Center im Hauptgebäude der Kreisverwaltung (Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach) anfertigen lassen.

    Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich Ihrem zuständigen Sozialamt mitzuteilen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


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Zuständige Mitarbeitende