Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Grundsicherungsgeld beantragen

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Leistungen zum Bürgergeld künftig unter der Bezeichnung „Grundsicherungsgeld“ geführt werden. Eine entsprechende Umbenennung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Inhaltlich beziehen sich die Informationen weiterhin auf dieselben Leistungen.

    Wenn Eltern, bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen, Klassenfahrten und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.

    Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
     Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich pauschal 15,00 EUR gefördert.

    Bis maximal zum 25. Lebensjahr:

    • Förderung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, wie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportbekleidung und Schulranzen. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich zwischen dem 1. Schulhalbjahr und dem 2. Schulhalbjahr und wird jährlich angepasst. 
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen, sofern sie nicht anderweitig abgedeckt sind.
    Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    Für die Auszahlung des Schulbedarfs für Kinder ab 15 Jahren bitten wir um Vorlage einer aktuell ausgestellten Schulbescheinigung mit der Gültigkeit bis zum jeweiligen Schulhalbjahr / Schuljahresende (für Einschulungskinder ist die Aufnahmebestätigung der Schule ausreichend). Diese Schulbescheinigung erhalten Sie in dem Sekretariat der besuchten Schule.

  • Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag.

    • Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Siedie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragengewährt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung.
    • Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. 
      • Hinweis: Die Beantragung von Bürgergeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Sozialhilfe umfasst auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ausgenommen hiervon sind Leistungen für Lernförderung, die gesondert zu beantragen sind.
    • Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen und Nachweise mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
    • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
    Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    Die Antragsunterlagen können auch per E-Mail eingereicht werden. 

  • Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, 
      • die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können (sog. Schwellenhaushalte)
      • die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch haben auf 
        • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
        • Sozialhilfe
        • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 
      • oder deren Familien folgende Leistungen beziehen: 
        • Kinderzuschlag oder
        • Wohngeld
    • Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis
    • Nachweis über den Erhalt von Bürgergeld-Leistungen (SGB II / SGB XII)
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

  • Rechtsgrundlage

  • Weiterführende Informationen

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende