Eingliederungszuschuss beim Job-Center beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Ein Eingliederungszuschuss kann gezahlt werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, den Sie einstellen möchten, zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen kann. Zum Beispiel, weil die Person noch nicht über die notwendigen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die für die Arbeit gebraucht werden und deshalb die Einarbeitungszeit länger dauert als üblich. Eine betriebsübliche Einarbeitung kann jedoch nicht gefördert werden.

    Die Förderhöhe und die Dauer der Förderung hängen vom Einzelfall ab. Die Regelförderung ist auf maximal 12 Monate und 50 Prozent des Arbeitsentgelts begrenzt. Für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel ältere oder behinderte Menschen) ist eine längere oder höhere Förderung möglich.

    Der Eingliederungszuschuss wird monatlich nachträglich als Zuschuss zu den Lohnkosten gezahlt. Dabei wird in der Regel das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das Sie tatsächlich zahlen. Ihr Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird in pauschalierter Form berücksichtigt.

    Der Eingliederungszuschuss wird nur dann gezahlt, wenn er zur beruflichen Eingliederung der Person notwendig ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss haben Sie nicht.

    Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten. Eine Förderung ist auch dann nicht möglich, wenn Sie jemanden einstellen möchten, der in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.

  • Teaser

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Menschen einstellen, die zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen, können Sie Zuschüsse zu den Lohnkosten beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Antragsformulare können auf dieser Homepage herunterladen oder telefonisch bei der/dem zuständigen Vermittlungscoach angefordert werden. 

    Nachdem der Antrag vollständig vorliegt, erfolgt die Entscheidung durch den/die Vermittlungscoach. Der Arbeitgeber erhält einen schriftlichen Bescheid.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Vollständig ausgefüllter Antrag „Eingliederungszuschuss“


    Der Eingliederungszuschuss ist eine Leistung, die an den Arbeitgeber gezahlt wird. Deshalb muss der Antrag vom Arbeitgeber gestellt werden.  Nach Eingang Ihres Antrages informiert der/die Vermittlungscoach den Arbeitgeber über weitere eventuell erforderliche Unterlagen

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Bitte achten Sie darauf, den Antrag auf den Eingliederungszuschuss vor Abschluss des Arbeitsvertrages zu stellen.

  • Anträge / Formulare


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