Eine Arbeitsgelegenheit einrichten (für Anbieter)

  • Leistungsbeschreibung

    Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit an Arbeitsgelegenheiten („Zusatzjobs“) teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die dort zu verrichtenden Tätigkeiten zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und im öffentliche Interesse liegen. Arbeitsgelegenheiten können z.B. von Bildungseinrichtungen, gemeinnützigen Vereinen, Kirchen und öffentlichen Einrichtungen angeboten werden. 

    Sie als Einsatzstellen sind verpflichtet, an die Teilnehmenden eine festgelegte Aufwandsentschädigung und erforderliche Fahrtkosten zu zahlen. 

  • Verfahrensablauf

    Die „Koordinierungsstelle Zusatzjobs“ im Kommunalen Job-Center prüft, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit gegeben sind.  Die Entscheidung wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Ausgefülltes Formular „Meldung von Arbeitsgelegenheiten“

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende