Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vom Jobcenter bekommen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das Jobcenter kann Maßnahmen fördern, die Sie bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung unterstützen und Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Diese Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Einzelnen das Ziel,

    • Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen sowie Vermittlungshemmnisse, die Ihre berufliche Eingliederung erschweren, festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen,
    • Ihnen eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln,
    • Sie an eine selbständige Tätigkeit heranzuführen oder
    • die Aufnahme einer Beschäftigung zu stabilisieren.

    Sie können an Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber teilnehmen.

    Das Jobcenter kann Träger mit der Maßnahmendurchführung beauftragen und Ihnen einen Teilnahmeplatz zuweisen.

    Sie können aber auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein vom Jobcenter zur Anmeldung bei einem Träger Ihrer Wahl erhalten. Der Gutschein enthält Angaben zum Ziel und den Inhalten der Maßnahme, die mit Ihnen vorab besprochen und vereinbart werden.

    Die maximal mögliche Förderdauer richtet sich nach dem Maßnahmeziel und Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf und ist zum Teil gesetzlich geregelt. So können Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für höchstens 6 Wochen stattfinden. Wenn Sie langzeitarbeitslos sind oder bei Ihnen besondere Vermittlungshemmnisse vorliegen, können Sie bis zu 12 Wochen teilnehmen.

    Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten. Längere Qualifizierungen beziehungsweise Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, können für Erwachsene über die Förderung beruflicher Weiterbildung (Bildungsgutschein) gefördert werden.

    Das Jobcenter informiert und berät Sie über Angebote und Fördermöglichkeiten.

    Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Ob und in welcher Höhe Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Jobcenter.

  • Teaser

    Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Eine Maßnahme kann nur gefördert werden, wenn sie für die Verbesserung der Integrationschancen nötig und geeignet ist. Das wird im Rahmen eines Beratungsgespräches zwischen leistungsberechtigter Person und Vermittlungscoach festgestellt. 

    Die Teilnahme an der Maßnahme wird in einer Eingliederungsvereinbarung (ab 01.07.2023: einem Kooperationsplan) festgelegt. Je nach vorhandenem Angebot erhalten Sie eine Zuweisung zu einer bestimmten Maßnahme oder einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, mit dem Sie selbst eine entsprechende Maßnahme bei einem zugelassenen Träger aussuchen können.

  • Voraussetzungen

    • Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung.
    • Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft festgestellt.
    • Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch das Jobcenter genehmigt.
  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende