Bürgergeld: Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket)
Leistungsbeschreibung
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
- Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss für Schulbedarfe in zwei Teilbeträgen zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr. Die Beträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht..
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Die Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen. Hier gilt zu beachten, dass die Kosten der Schülerbeförderung in der Regel erst ab dem 15. Lebensjahr (vorher in der Zuständigkeit des Schulträgers nach § 161 HSchG) und wenn die Wegestrecke mehr als 3 km beträgt übernommen werden können.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II, SGX II oder AsylbLG beziehen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe bereits vom Antrag für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst. Lediglich bei der Lernförderung ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Bürgergeld (nach dem SGB II oder SGB XII)
- oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
haben.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule/ des Vereins
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
§§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
§§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
§ 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Anträge / Formulare
- Antrag von Leistungen für Bildung und Teilhabe - Lernförderung – Bestätigung der Schule
- Antrag/Anmeldung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe - Ausflüge der Kindertageseinrichtung – Bestätigung der Kindertageseinrichtung
- Antrag/Anmeldung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe – Kostenübernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
- Antrag/Anmeldung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe - Schulausflüge und Klassenfahrten – Bestätigung der Schule
- Antrag/Anmeldung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe - Schülerbeförderungskosten
- Antrag/Anmeldung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft