Artenschutz: Meldepflicht geschützter Arten


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist je nach Standort der Tierhaltung die obere Naturschutzbehörde bei den Regierungspräsidien Kassel,Gießen oder Darmstadt

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende