Ladenöffnungszeiten in Kur- und Ausflugsorten des Odenwaldkreises im Jahre 2024

Aufgrund von § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 29.11.2006 (GVBI S. 606), zuletzt geändert durch Art. 72 des Gesetzes vom 13. Dez. 2012 (GVBl. S. 622), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 13. Dez. 2019 (GVBl. S. 434) wird bestimmt, dass in

Bad König                        

Frankfurter Straße, Bahnhofstraße, Bahnhofsplatz, Elisabethenstraße, Alexanderstraße, Schwimmbadstraße und Schlossplatz

Erbach                                 

Marktplatz, Am Schlossgraben, Jahnstraße, Hauptstraße, Brückenstraße, Städtel, Bahnstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Neue Lustgartenstraße, Werner-von-Siemens-Straße, Bleichstraße, Martin-Luther-Straße und Neckarstraße

Michelstadt                         

Erbacher Straße / Ecke Kellereibergstraße, Hochstraße, Waldstraße, Bahnhofstraße, Wiesenweg zum Hammerweg, Kellereibergstraße bis zur Erbacher Straße und alle Straßen innerhalb dieses Gebiets.

abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungs­zeiten Verkaufsstellen zur Abgabe von Reisebedarf, Sportartikel, Devotionalien, Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind und Gegenstände des touristischen Bedarfs an Sonn- und Feiertagen vom

03. März bis 20. Oktober 2024

jeweils von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr

geöffnet werden dürfen.

Bei dieser Festsetzung wurden in Absprache mit den betroffenen Städten und Gemeinden die Zeiten der Hauptgottesdienste berücksichtigt.

64711 Erbach, den 18.01.2024

Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises

Im Auftrag

gez. Sarina Hildmann, Ltd. Verwaltungsdirektorin