Schulbedarf für Hilfebedürftige zum Halbjahr ausgezahlt

Auch in diesem Jahre haben Familien mit schulpflichtigen Kindern zum Schulhalbjahresbeginn im Februar wieder finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT) erhalten. Diese ermöglicht seit 2011 auch Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien, den persönlichen Schulbedarf zu decken. Insgesamt wird ein Schulbedarf von 195€ pro Kalenderjahr anerkannt, der den Kindern einen Zuschuss für eine angemessene Schulausstattung wie zum Beispiel Schulranzen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien ermöglicht.

Förderung wird bei Leistungsempfangenden automatisch ausgezahlt

Berechtigte Haushalte sind Familien mit schulpflichtigen Kindern, die aktuell Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Für Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylleistungen erhalten, müssen die Zahlungen in der Regel nicht gesondert beantragt werden, da die nötigen Informationen automatisch mit dem Antrag hinterlegt sind. Die Mitarbeitenden der Abteilung Bildung und Teilhabe im Kommunalen Service-Center (KSC) in Erbach haben bereits alle Bescheide an die betreffenden Familien versendet. Insgesamt haben nun 788 Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren pro Kopf 65€ für das 2. Schulhalbjahr 2025/26 erhalten. Die restlichen 130€ bekamen sie bereits zu Beginn des ersten Schulhalbjahres 2025/26 im August 2025. Weitere 751 ebenfalls leistungsberechtigte Personen zwischen 15 und 25 Jahren wurden mit einem Schreiben daran erinnert, ihre Schulbescheinigungen einzureichen. Liegt diese vor, erhalten auch sie rückwirkend den Förderbetrag. Personen im Wohngeld- oder Kinderzuschlagbezug müssen einen Antrag für die Auszahlung des Schulbedarfs stellen. BAföG-Empfangende sowie Personen in Ausbildungen sind von den Leistungen ausgeschlossen.

Menschen mit Bedarf, die aufgrund einer Einkommensüberschreitung keine laufenden Leistungen des Kommunalen Job-Centers oder des Sozialamtes erhalten, müssen vorrangig zur Bedarfsprüfung einen Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen. Weitere Informationen dazu gibt es auch hier.

Die vielen Facetten des BuT

Die Förderung des Schulbedarfs ist nur eine Leistung in dem umfangreichen Bildungspaket. So haben hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler auch die Möglichkeit, Zuschüsse für Schulausflüge, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen und eine generelle Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu erhalten. Hierzu gehören zum Beispiel die Teilnahme an Musikunterricht, die Mitgliedschaft im Sportverein, Museumsbesuche und Ferienangebote. „Die finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist für viele Familien eine sehr große Erleichterung, denn die jährlich steigenden Lebenshaltungskosten und Ausgaben belasten einige Menschen sehr“, erläutert Jennifer Kredel, Sachbearbeiterin beim KSC Odenwaldkreis. „Außerdem ist den Eltern natürlich auch wichtig, dass ihre Kinder nicht ausgeschlossen werden. Das bedeutet, dass eine Grundversorgung wie der Besitz von wichtigem Lernmaterial oder unversehrter Sportkleidung gewährleistet ist.“

Die Mitarbeiterinnen sind über E-Mail an butsgb@odenwaldkreis.de oder telefonisch unter 06062 6014-1621 (Beate Heckmann) oder 06062 6014-1597 (Jennifer Kredel) zu erreichen. Anfragen für den Bereich „Kinderzuschlag und Wohngeld“ erfolgen bitte an butwohngeld@odenwaldkreis.de