Individuelle Unterstützung für Selbstständige im SGB II-Bezug wird fortgesetzt

Weit über zehn Jahre arbeiten das Kommunale Job-Center (KJC) des Odenwaldkreises und die Wirtschaftsförderung des Odenwaldkreises eng bei der Betreuung von Selbstständigen, die langfristig oder zeitweise nicht genügend Einnahmen erzielen, um ihren Lebensunterhalt vollständig aus der Selbstständigkeit zu bestreiten, zusammen. Rund 160 Selbstständige sind seither von der Wirtschaftsförderung begleitet worden, Strategien für sich zu entwickeln, um wieder aus eigener Kraft ihre Existenz zu sichern.

Jeder Fall ist anders gelagert und muss individuell betrachtet werden. Die Überprüfung beginnt daher mit einem Übergabegespräch zwischen den zuständigen Mitarbeitenden im KJC und der Wirtschaftsförderung. Es werden die jeweilige Fallkonstellation und die aktuellen Rahmenbedingen, wie familiäre Situation, Höhe des aktuellen Einkommens, gesundheitliche Einschränkungen und weitere Parameter besprochen. Hinzu kommt die Würdigung der gesamtwirtschaftlichen- und branchenbezogenen Rahmenbedingungen. Viele Branchen befinden sich derzeit aufgrund der seit Jahren andauernden Krisen, der Digitalisierung und anderer Einflussfaktoren in einem Umbruch. „Wir reflektieren daher dann gemeinsam mit den Selbstständigen, wie die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells aussehen könnte. In vielen Fällen ist es notwendig, die Kundinnen und Kunden individuell bei der Nachjustierung ihrer Strategie zu unterstützen“, erläutert Gabriele Quanz, Leiterin der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, das Vorgehen. „Sind für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen Investitionen notwendig, unterstützen wir dabei, die Finanzierung hierfür zu organisieren“, so Quanz weiter. 

Im Durchschnitt kann so bei rund einem Drittel der Fälle zeitnah wieder eine Vollexistenz aus der Selbstständigkeit entwickelt und der Leistungsbezug beendet werden. Bei einem weiteren Drittel der Fälle ist eine erfolgreiche Weiterführung der Selbstständigkeit nicht darstellbar. In diesen Fällen ist ein Wechsel in eine abhängige Beschäftigung – oft reicht bereits eine Teilzeitanstellung – ein sicherer Weg, um den Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern. Es gibt auch Fälle, bei denen die Überprüfung vorzeitig abgebrochen wird, unter anderem, weil die Betroffenen von sich aus auf Leistungen aus dem SGB II verzichten oder weil sie keine oder eine zu geringe Mitwirkungsbereitschaft zeigen. Eine besondere Konstellation greift bei den Selbstständigen, die alleinerziehend sind oder besondere gesundheitliche Einschränkungen haben: Hier kann das Überprüfungsziel, komplett aus dem Leistungsbezug zu gelangen, in der Regel mittelfristig nicht erreicht werden, so dass eine dauerhafte Steigerung des Gewinns und die Weiterführung der Selbstständigkeit schon ein großer Erfolg für alle Seiten ist.

„Unser Anliegen als Kommunales Job-Center ist es natürlich, die Selbstständigen fachlich so optimal zu beraten, dass sie sich zukünftig mit ihren Einkünften wieder selbst finanzieren können“, erklärt Torsten Beilstein, Abteilungsleiter Eingliederung im KJC und erläutert weiter: „Im Gesetzentwurf zur Neuregelung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab dem 1. Juli 2026 ist vorgesehen, dass die Überprüfung von Selbstständigen im SGB II-Bezug nach einem Jahr verpflichtend sein wird. Im Falle des Inkrafttretens dieser Regelung rechnen wir mit einer steigenden Anzahl von Überprüfungen. Daher freuen wir uns umso mehr, mit der Wirtschaftsförderung einen langjährigen, etablierten und sehr kompetenten Partner an der Seite zu haben, der uns auch dabei weiterhin flexibel und bedarfsgerecht unterstützen wird.“

Selbstständige, die ergänzende Leistungen vom Kommunalen Job-Center erhalten und Fragen zur Maßnahme haben, können sich an Cornelia Wind unter der Telefonnummer 06062 6014-1501 oder per E-Mail an c.wind@odenwaldkreis.de wenden.

Fragen rund um den Bezug von Bürgergeld für Selbständige beantworten Maximilian Haffelder (Tel. 06062 6014-1563, E-Mail m.haffelder@odenwaldkreis.de) sowie Max Tritsch (Tel. 06062 6014-1281, E-Mail m.tritsch@odenwaldkreis.de).