Vermutlich wird Ellen Heisel am 15. März wieder erst gegen Mitternacht nach Hause kommen. An jenem Sonntag findet die Kommunalwahl statt, und Wahltage sind für die Kreiswahlleiterin immer besonders lang. Schon bevor die Wahllokale um 8.00 Uhr öffnen, wird sie in ihrem Büro sein und sich mit einer Kollegin abwechseln, um Fragen der Gemeindewahlleiter zu beantworten. „Irgendetwas gibt es immer zu besprechen“, sagt sie. Die meiste Arbeit hat sie dann nach 18.00 Uhr, wenn die Wahllokale geschlossen sind und ihr nach und nach die Ergebnisse gemeldet werden: „Dann geht’s richtig los.“
Im Fokus von Ellen Heisel steht vor allem die Kreiswahl, für deren reibungslosen Ablauf sie zuständig ist. In der Kreiswahl stimmen die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung des Kreistags ab, der 51 Sitze hat. Außerdem bekommen sie am 15. März in den Wahllokalen weitere Stimmzettel – nämlich für die Wahl der jeweiligen Stadt- und Gemeindeparlamente sowie der Ortsbeiräte, zudem in manchen Kommunen für die Ausländerbeiratswahlen. In Brensbach findet zudem die Direktwahl des Bürgermeisters und in Bad König ein Bürgerentscheid statt.
Im gesamten Odenwaldkreis gibt es rund 75.550 Wahlberechtigte, die in 116 Wahlbezirken ihre Stimme abgeben können. Außerdem sind 42 Briefwahlvorstände eingerichtet, die die Briefwahl auszählen.
Heisel weiß, wie viel Arbeit das für die Wahlleiter in den Städten und Gemeinden mit sich bringt. Sie steht schon lange vor dem Wahltag in regelmäßigem Austausch mit ihnen, außerdem gibt es demnächst noch eine Probewahl für einen Test der technischen Systeme, in die die Ergebnisse der Auszählung eingegeben werden. „Schließlich muss am 15. März alles klappen“, betont die Kreiswahlleiterin. Es gibt auch eigene Notfallpläne, sollte ein IT-Programm einmal nicht funktionieren oder der Strom ausfallen.
Ellen Heisel, 56 Jahre alt, bringt für ihre Aufgabe viel Erfahrung mit: Kreiswahlleiterin ist sie seit 2024, hat aber Wahlen schon begleitet, seit sie 1998 zur Kommunalaufsicht kam – jene Abteilung im Landratsamt, in der die Kreiswahlleitung angesiedelt ist. Außerhalb von Wahlen ist Heisel in der Kommunalaufsicht auch für andere Aufgaben zuständig. Immer ist Genauigkeit ihr oberstes Gebot. Das gilt gerade bei Wahlen, denn Heisel will auf jeden Fall ausschließen, dass sie aus formalen Gründen angefochten werden können.
An der Arbeit als Kreiswahlleiterin schätzt Heisel die „unglaubliche Vielseitigkeit und dass ich viel mit Menschen zu tun habe“. Sie ist juristisch sattelfest und kennt die vielen Vorschriften für die Durchführung von Wahlen. Berührungsängste mit IT-Programmen hat sie ebenfalls nicht, mittlerweile sind sie ein unverzichtbares Rückgrat bei der Stimmauszählung.
Die Organisation einer Wahl beginnt lange vor dem Wahltag selbst. Mehrere Monate vorher stößt Heisel den Prozess an, in dem die Parteien ihre Wahlvorschläge einreichen. Für die Kreiswahl endete diese Frist am 5. Januar; am 16. Januar hat der Kreiswahlausschuss, dem Heisel qua Amt vorsitzt, die Wahlvorschläge zugelassen. So stehen am 15. März neun Parteien und Wählergemeinschaften mit 284 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Heisel musste bei allen prüfen, ob die Angaben zur Person korrekt sind. Dem Kreiswahlausschuss gehören sechs Parteien-Vertreter an, die aber selbst nicht zur Wahl aufgestellt sein dürfen.
Alle Stimmzettel für Kreiswahl ausgeliefert
Danach hat sie den Druck der Stimmzettel in Auftrag gegeben. Die Druckerei wurde schon vorher in einem eigenen Verfahren ausgewählt. So musste etwa geklärt werden, ob sie in der Lage ist, die relativ großen Stimmzettel zu drucken. Diese sind mittlerweile fertig und wurden kürzlich an die Städte und Gemeinden ausgeliefert. „Rechtzeitig, damit die Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahl beantragen, auch den Stimmzettel zur Kreiswahl bekommen“, wie Heisel erläutert. Unterlagen zur Briefwahl kann man ab heute (2.2.) anfordern. Sollte es aus irgendwelchen Gründen in einer Stadt oder Gemeinde zu Engpässen bei Stimmzetteln kommen: Heisel hat eine Reserve, die sie kurzfristig verteilen kann. „Bisher ist das noch nicht vorgekommen, aber wir sind auf alles gut vorbereitet.“
Wenn dann die Stimmen der Kreiswahl ausgezählt sind, muss Heisel das Ergebnis noch am Wahlabend auf Plausibilität prüfen und an das Statistische Landesamt weiterleiten. Das kann durchaus bis Mitternacht dauern. Zunächst geht es nur um jene Stimmen, mit denen eine ganze Wahlliste einer Partei angekreuzt wurde. Das ist das so genannte Trendergebnis. Bürgerinnen und Bürger können daneben auch einer Bewerberin/einem Bewerber mehrere Stimmen geben („kumulieren“) oder sie auf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber verteilen („panaschieren“).
„Bis diese einzelnen Stimmen alle ausgezählt sind, dauert es etwas länger“, schildert Heisel. Diese Ergebnisse werden durch die Auszählungsvorstände, die bei den Kommunen tätig werden, ermittelt und voraussichtlich bis Dienstag nach der Wahl vorliegen. Sodann bekommt sie die Wahlniederschriften aus den einzelnen Kommunen. Sämtliche Wahlniederschriften werden durch eigens eingerichtete Teams der Abteilung Kommunalaufsicht geprüft und mit den am Wahlabend übermittelten Ergebnissen abgeglichen.
Mit diesen offiziellen Urkunden als Grundlage kommt der Kreiswahlausschuss am 27. März zusammen, um das endgültige Wahlergebnis festzustellen. Wenn sich der neue Kreistag einen Monat später konstituiert, ist Heisel auch dabei, sollte im Zusammenhang mit dem Wahlergebnis noch etwas geregelt werden. Erst mit dieser Sitzung ist die Kommunalwahl für Heisel abgeschlossen. Später ist sie aber immer noch gefragt – nämlich dann, wenn Kreistagsabgeordnete auf ihr Mandat verzichten und Nachrücker amtlich festgestellt werden müssen.
Zuständig auch für andere Wahlen
Im Moment lautet Heisels Motto „Nach der Wahl ist vor der Wahl“. Denn im nächsten Jahr findet im Odenwaldkreis die Landrats-Direktwahl statt. 2028 folgt die Landtags- und 2029 die Bundestags- und die Europawahl. Auch dafür ist die Kreiswahlleiterin zuständig. Diese Wahlen müssen zwar vor Ort wieder die einzelnen Städte und Gemeinden organisieren, aber anders als bei der Kommunalwahl gibt es keine eigenen Gemeindewahlleiter, denn es wird ja kein Stadt- oder Gemeindeparlament gewählt.
Die Aufgaben, die Heisel und der Kreiswahlausschuss vor, während und nach solchen Wahlen haben, ähneln im Prinzip denen bei der Kommunalwahl. Außer dass Heisel bei einer Landtags- oder Bundestagswahl eng mit dem Landeswahlleiter zusammenarbeitet, dem sie zum Beispiel die Ergebnisse übermitteln muss. Eine Besonderheit dieser Wahlen ist auch der Zuschnitt der Wahlkreise. Zu ihnen gehören auch Kommunen aus benachbarten hessischen Landkreisen. Beispielsweise umfasst der Wahlkreis für die Bundestagswahl 26 Kommunen und entsprechend mehr Wahlberechtigte. „Das ist dann eine andere Herausforderung als eine Kommunalwahl.“ Aber auch das stemmt Ellen Heisel, routiniert wie sie ist.
Trotz aller Erfahrung ist jede Wahl etwas Besonderes für Ellen Heisel, ganz grundsätzlich. „Natürlich bin ich zur Neutralität verpflichtet, aber ich leiste mit meiner Arbeit einen wesentlichen Beitrag für eine lebendige Demokratie. Und das tun alle, die sich bei uns im Odenwaldkreis haupt- oder ehrenamtlich in Wahlvorständen engagieren.“
