Neben einer fehlerverzeihenden Infrastruktur, einer angepassten Geschwindigkeit und technisch gut gewarteten Fahrzeugen spielt der Überholabstand eine entscheidende Rolle bei der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Das wurde vom Gesetzgeber erkannt und aufgegriffen, so gilt beim Überholen mit einem Kraftfahrzeug auf der Fahrbahn ein Mindestabstand zu Radfahrenden, E-Scooter-Nutzenden und Fußgehenden – im innerörtlichen Bereich beträgt dieser 1,50 Meter, im außerörtlichen Bereich 2,00 Meter.
Mit der Landeskampagne „Mit Abstand sicher unterwegs“ unterstützt die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) die Kommunen bei der Sichtbarmachung dieser Verkehrsregel in den Kommunen. Fränkisch-Crumbach macht als erste Gemeinde des Odenwaldkreises von dem Angebot Gebrauch. So wird im Gemeindegebiet an der K 79 in Fahrtrichtung Unter-Gersprenz auf den Überholabstand von 2,00 Metern außerorts hingewiesen, während auf den Überholabstand von 1,50 Metern innerorts in der Bahnhofsstraße an der Haltestelle Lauthenmühle aufmerksam gemacht wird. Bürgermeister Matthias Horlacher begrüßt die Kampagne: „Für unsere Gemeinde sind die hinweisenden Bauzaunbanner ein niederschwelliges und schnell umzusetzendes Angebot des Landes Hessen, aktiv zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vor Ort beizutragen.“ Unterstützt wird die Kampagne der Gemeinde Fränkisch-Crumbach von der Polizeidirektion Odenwald und den Nahmobilitätskoordinatoren des Odenwaldkreises.
Abstand für mehr Sicherheit
Der Abstand von mindestens 1,50 Metern innerorts ist erforderlich, da Radfahrende durch das Treten in die Pedale eine natürliche Pendelbewegung in der Fahrlinie aufweisen und da durch Seitenwinde die Fahrlinie teilweise ruckartig verlassen werden muss. Auch die oft an den Fahrbahnrändern verstärkt auftretenden Beschädigungen stören die Fahrlinie des Radverkehrs. Durch die deutlich höheren Geschwindigkeiten außerorts entstehen durch den Kraftfahrzeugverkehr stärkere Luftverwirbelungen und Sogeffekte, die die weiteren Verkehrsteilnehmenden aus dem Gleichgewicht bringen oder mitunter sogar in Richtung Fahrbahn ziehen können. Der erweiterte Überholabstand von 2,00 Metern im außerörtlichen Bereich ist damit besonders wichtig und unbedingt einzuhalten. Auch wenn Radfahrende einen markierten Schutzstreifen nutzen, ist der Überholabstand zu beachten. Sollte dieser Abstand nicht eingehalten werden können, hat sich der Kfz-Verkehr hinter die langsameren Verkehrsmittel einzuordnen.
Aber wie weit oder lang sind die erforderlichen Überholabstände? Ein kleineres Fahrrad für Erwachsene hat ungefähr die Länge von 1,50 Metern und dient damit als guter Richtwert für den einzuhaltenden Überholabstand. Für einen Selbstversuch zur Einschätzung des notwendigen Abstandes werden beide Arme rechtwinklig zu den Seiten ausgestreckt, diese Länge entspricht in etwa der persönlichen Körpergröße. Bei kleinen Personen lässt sich damit der notwendige Überholabstand innerorts und bei großen Personen der Überholabstand außerorts anschaulich vor Augen führen.