Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises

Während der Kreistag als das von den Einwohnern direkt gewählte oberste Organ des Landkreises alle wichtigen Entscheidungen trifft, obliegt es dem Kreisausschuss, die Beschlüsse des Kreistages umzusetzen und die laufende Verwaltung zu besorgen.

Wer gehört zum Kreisausschuss?
Den Vorsitz des Kreisausschusses hat der Landrat inne. Somit wird der Kreisausschuss auch seitens des Landrates geleitet. Ihm zur Seite stehen der hauptamtliche Erste Kreisbeigeordnete sowie zehn weitere ehrenamtliche Beigeordnete, welche alle fünf Jahre vom Kreistag gewählt werden. Die Zusammensetzung des Kreisausschusses richtet sich dabei nach den politischen Mehrheitsverhältnissen im Kreistag.

Was sind die Aufgaben des Kreisausschusses?
Der Kreisausschuss kümmert sich unter anderem um:

  • die tägliche Verwaltung des Odenwaldkreises auf Grundlage der Beschlüsse des Kreistages,
  • die Umsetzung von Gesetzen und behördlichen Vorgaben,
  • die Verwaltung öffentlicher Einrichtungen und des Kreisvermögens,
  • die Aufstellung des Haushaltsplans und die Überwachung der Finanzen,
  • die Vertretung des Kreises nach außen (z. B. gegenüber anderen Behörden oder Institutionen).

Wer unterstützt den Kreisausschuss?
Zur Unterstützung seiner Arbeit gibt es verschiedene Kommissionen. Diese bestehen aus Mitgliedern des Kreisausschusses, des Kreistages und aus engagierten Bürgerinnen und Bürgern mit Fachwissen. Sie beraten zu speziellen Themen und bringen zusätzliche Perspektiven ein.

Aktuell gibt es im Odenwaldkreis folgende Kommissionen:

  • Schulkommission
  • Frauenkommission
  • Sportkommission
  • Seniorenkommission

Diese Gremien helfen dabei, die Interessen der Menschen im Odenwaldkreis noch besser in die Arbeit der Verwaltung einzubringen.

Nähere Informationen, wie Sitzungstermine, die dem Gremium angehörigen Abgeordneten und vieles mehr können Sie dem Sitzungsdienst entnehmen.