Anmeldung zur Aktion Gartenvielfalt 2026


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Teilnahmevoraussetzungen

Ich/wir bewerbe/n mich/uns zur Teilnahme zur „Aktion Gartenvielfalt“ in Brensbach, Brombachtal, Fränkisch-Crumbach und Reichelsheim

Die Aktion wird veranstaltet vom Odenwaldkreis.

Zugelassen werden ausschließlich Gärten, die sich innerhalb der Gemeindegebiete Brensbach, Brombachtal, Fränkisch-Crumbach und Reichelsheim befinden (inkl. allen zugehörigen Ortsteilen).

Der Odenwaldkreis ist berechtigt Bewerbungen abzulehnen, sollte das Thema „naturnahe Gartengestaltung“ nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Er ist darüber hinaus berechtigt, im Falle einer hohen Zahl an eingehenden Bewerbungen, die subjektiv am besten geeigneten Gärten auszuwählen.

Sollte aus noch unbekanntem Grund eine sichere Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden können, obliegt es dem Odenwaldkreis, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.


Die Veranstaltung findet statt am 13. + 14. Juni 2026, jeweils von 10 bis mind. 15 Uhr. Die Bewerberin / der Bewerber versichert zuverlässig die Bereitschaft zur Öffnung des Privatgrundstücks für die Öffentlichkeit. Die Verleihung findet am 03. Juni 2026 um 17 Uhr am Landratsamt Erbach statt, zu der vorab eingeladen wird.

Die Bewerberin / der Bewerber versichert, rechtmäßige Eigentümerin / rechtmäßiger Eigentümer des Grundstücks zu sein. Alternativ liegt dieser Bewerbung das schriftliche Einverständnis der Grundstückseigentümerin / des Grundstückseigentümers bei. Eigentümerinnen / Eigentümer benachbarter Grundstücke sind von der Bewerberin / des Bewerbers über die Teilnahme an der Aktion zu informieren.

Die Bewerberin / der Bewerber gewährleistet den Besucherinnen und Besuchern im Rahmen der Aktion unentgeltlich Zutritt, Spenden dürfen entgegengenommen werden.

Während des Veranstaltungszeitraums dürfen auf freiwilliger Basis selbst produzierte Waren ausgestellt und zum Verkauf angeboten werden. Es sind nur Waren zugelassen, die nachfolgend unter „Sonstiges“ angegeben oder vom Odenwaldkreis nachträglich zugelassen wurden. Ein Anbieten von Speisen und alkoholfreien Getränken zu marktüblichen Preisen ist zulässig, wird von der Bewerberin / vom Bewerber jedoch nicht erwartet. 

Sollte vorsätzlich gegen diese Regelung verstoßen werden, ist der Odenwaldkreis berechtigt, die entsprechende Veranstaltung am Aktionswochenende mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Der Odenwaldkreis plant vor der Veranstaltung die Veröffentlichung eines Programmhefts sowie Postings und Videos für die Onlinemedien mit Informationen zu den teilnehmenden Gartenanlagen. Die Bewerberin / der Bewerber stimmt der Veröffentlichung von Name, Adresse sowie von Bild- und Textmaterial zu. Darüber hinaus ist eine Berichterstattung vor und nach der Veranstaltung in der lokalen Presse und in Onlinemedien vorgesehen. Auf die Nennung von Namen, kann hier nach Wunsch verzichtet werden.

Die Teilnahme an der Aktion „Naturgarten“ erfolgt freiwillig und unentgeltlich. Der Landkreis gewährt der teilnehmenden Gartenbesitzerin / dem teilnehmenden Gartenbesitzer eine pauschale Anerkennungszuwendung in Höhe von 200 Euro. Die Zuwendung dient der allgemeinen Unterstützung des privaten Engagements für naturnahe Gartengestaltung und ist nicht mit einer Gegenleistung oder an den Nachweis konkreter Aufwendungen gebunden.