Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe berät und unterstützt im Rahmen von Strafverfahren Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) während eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens.

Seit einigen Jahren bietet sie auch Beratung und Unterstützung für straffällige Kinder und deren Eltern an.

Der Fachdienst Jugendgerichtshilfe ist ein Ansprechpartner für die Betroffenen bei der Klärung der vielen zwangsläufig auftretenden Fragen, zum Beipiel

  • Warum ist es passiert?
  • Was kommt auf uns zu?
  • Wie soll es weitergehen?

Im Gespräch mit den Betroffenen kann die Jugendgerichtshilfe klären, welche Ursachen der Straftat zugrunde liegen und gemeinsam mit ihnen Perspektiven für die Zukunft entwickeln.

Diese pädagogischen und erzieherischen Gesichtspunkte werden durch den Fachdienst in die Gerichtsverhandlung eingebracht und können mit einem individuellen Ahndungsvorschlag verknüpft werden.

Auch nach der Gerichtsverhandlung bleibt die Jugendgerichtshilfe ansprechbar, zum Beispiel bei der Vermittlung von Einsatzstellen für die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit.

Besondere pädagogische Hilfestellungen im Rahmen des Strafverfahrens von Seiten der Jugendgerichtshilfe sind:

  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Soziale Trainingskurse
  • Haftentscheidungshilfe
  • Betreuungsweisungen