Streuobstaktion

Die Streuobstaktion 2023 ist abgeschlossen. Für 2024 ist wieder eine Streuobstaktion geplant. 

Die Pflanzung hochstämmiger Obstbäume ist ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung der Odenwälder Kulturlandschaft. Unter dem Motto Streuobstaktion organisieren wir eine Sammelbestellung und die Ausgabe qualitativ hochwertiger hochstämmiger Obstbäume und Wildobstgehölze an Interessierte. An der Aktion kann jede Privatperson und jeder Verein teilnehmen, vorausgesetzt, die Pflanzung der Bäume erfolgt auf einem Grundstück im Odenwaldkreis.

Dank einer Förderung der Landes Hessen können die Bäume zusammen mit den nötigen Materialien für die Pflanzung zu einem günstigen Preis abgeben werden. Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie verschiedene Punkte beachten.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der jeweilige Baum im Paket mit Pfahl, Stammschutz, Befestigungsband zum Anbinden des Baumes und einem Wühlmausschutz.

Das Land Hessen übernimmt 50 Prozent der Kosten pro Paket. Der vom Teilnehmenden zu tragende Kostenanteil beträgt je nach Art 25 bis 60 Euro pro Baum. Es können maximal zehn Pflanzpakete pro Person bestellt werden.

Nicht gefördert werden Obstbäume, die auf Grundstücken außerhalb des Odenwaldkreises oder im Siedlungsbereich gepflanzt werden. Auch Nachpflanzungen bereits geförderter Obstbäume oder Obstbaumpflanzungen, die aufgrund eines Genehmigungsbescheides als Ausgleich zu pflanzen waren/sind, erhalten keinen Zuschuss. In diesen Fällen können Sie auch ungeförderte Pakete bestellen, bei diesen liegen die Kosten je nach Art bei 50 bis 120 Euro.

Was müssen Sie bei einem geförderten Paket beachten?

  • Die Obstbaumpflanzung muss naturschutzfachlich sinnvoll sein (ausgeschlossen sind z. B. staunasse, moorige oder verdichtete Böden).
  • Die Fläche muss in der freien Landschaft oder im Übergang zur freien Landschaft liegen. Eine Ausnahme bilden dorfbildprägende große Obstwiesen. 
  • Die Fläche darf nicht gartenartig genutzt werden, das heißt kein „Englischer Rasen“, sondern eine Wiese sollte sich unter den Bäumen befinden.
  • Eine Doppelförderung muss ausgeschlossen sein, das heißt eine zusätzliche Förderung durch zum Beispiel Gemeinden oder das HALM-Programm sind nicht möglich.
  • Es werden nur Obstsorten gefördert, die für den landschaftsprägenden Streuobstbau geeignet sind.
  • Bei der Pflanzung der Bäume ist ein Pflanzabstand zwischen den einzelnen Bäumen von mindestens zehn Metern erforderlich.
  • Die Bäume sind fachgerecht, mit im Paket enthaltenen Materialien zu pflanzen.
  • Die Obstbäume sind auf Dauer zu erhalten und zu pflegen. Dazu gehören die Sicherung der Jungbäume vor Beschädigungen und Wildverbiss, das Anlegen und Erhalten einer Baumscheibe (mindestens drei Jahre), ein fachgerechter Erziehungsschnitt und ein schonender Instandhaltungsschnitt im Ertragsstadium. Bei anhaltender Trockenheit müssen vor allem Jungbäume regelmäßig und ausreichend gewässert werden, um keinen Schaden zu nehmen. Bitte stellen Sie gerade bei der Pflanzung von mehreren Bäumen im Außenbereich rechtzeitig sicher, dass ausreichend Wasser zu den Jungbäumen gebracht werden kann. 
  • Die rechtzeitige Entfernung von Misteln (stehen nicht unter Naturschutz!).
  • Die Grenzabstände von vier Metern sind nach dem Hessischen Nachbarrechtsgesetz einzuhalten.

Hinweise zum Ablauf der Aktion

  • Ihre Bestellung, das heißt das ausgefüllte Antragsformular und die ausgefüllte Sortenliste, reichen Sie beim Kreisausschuss des Odenwaldkreises Abt. V. 50 - Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege in Reichelsheim ein (Kontakt siehe rechts oben). Das Formular muss vom Antragssteller unterschrieben sein und im Original per Post/Einwurf bis zum Stichtag eingereicht werden.
    Eine Bestellung ausschließlich per E-Mail ist nicht möglich.
  • Wir fassen alle Bestellungen zusammen und senden diese an eine geeignete Baumschule.
  • Sie erhalten nach Ablauf der Bestellfrist eine Bestellbestätigung die den Zahlungsbetrag, die Zahlungsanweisungen sowie alle weiteren Informationen zur Abholung enthält.
  • Alle Bäume und Materialien werden am Ausgabetag bei unserer zentralen Ausgabestelle angeliefert und stehen für Sie zur Abholung bereit.