Oberlauf und Nebenbäche der Mümling

Das 96,7 Hektar große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Oberlauf und Nebenbäche der Mümling“ wurde 2007 ausgewiesen. Es hat eine Länge von 31 Kilometern und reicht von den Quellbächen südlich von Hetzbach bis nach Michelstadt im Norden. Ebenfalls zum Schutzgebiet gehören der Gretengraben sowie die Nebenbäche Mossaubach, Güttersbach mit Morns- und Mösselbach und Teile des Marbaches (ohne Stausee). Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aus dem Vorkommen der beiden besonders geschützten Arten Bachneunauge (Lampetra planeri) und Groppe (Cottus gobio) und wertvoller Lebensräume wie Bachauenwäldern und kleinen bis mittleren Mittelgebirgsbächen. Schutzziele sind zum einen die Erhaltung dieser Lebensräume und die Vernetzung von vorhandenen Habitaten.

Die Wasserrahmenrichtlinie

Das Gebiet fällt teilweise unter die Wasserrahmenrichtlinie WRRL der Europäischen Union. Zentrale Vorgabe der Richtlinie ist für Oberflächengewässer die Erreichung des guten ökologischen Zustandes beziehungsweise des guten ökologischen Potenzials. Insbesondere die Herstellung der Durchgängigkeit für Fische und andere Lebewesen stromauf- und stromabwärts des Gewässers ohne Wanderhindernisse hat hohe Priorität.

"100 Wilde Bäche für Hessen"

Der Marbach und der Mossaubach wurden in das Programm "100 Wilde Bäche für Hessen" aufgenommen. Ziel des Programms ist es, Bäche wieder in einen naturnahen Zustand mit freiem Lauf ohne künstliche Begradigungen oder sonstige Verbauungen zurückzuführen.