Foto des Dunklen Ameisenbläulings 

Schmetterlinge

  • Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) 

    Merkmale 

    Die beiden Schmetterlingsarten Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius) kommen in verschiedenen Regionen Hessens und des Odenwalds vor und sind durch Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie geschützt. Die Weibchen beider Arten sind durch dunkelbraune Flügeloberseiten gekennzeichnet, die Männchen dagegen durch dunkelblaue mit braunem Rand (M. nausithous), beziehungsweise silbrig-hellblaue (M. teleius). Eindeutig bestimmen lassen sich die beiden Arten allerdings nur durch das Punktmuster an der Flügelunterseite, da in Deutschland noch zahlreiche andere Bläulingsarten vorkommen, welche auf den ersten Blick sehr ähnlich erscheinen. Mit einer Flügelspannweite von 28-33 mm sind die Falter des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings deutlich größer als die des Dunklen mit 16-18 mm.

    Lebenszyklus

    Ihren ungewöhnlichen Namen verdanken die beiden Schmetterlingsarten einem besonderen Lebenszyklus. Dieser beginnt damit, dass die Schmetterlinge ihre Eier ausschließlich in Exemplare des Großen Wiesenknopfes (Sanguisorba officinalis) ablegen, welcher darüber hinaus auch ihre wichtigste Nektarpflanze darstellt. Nachdem die Raupen aus dem Ei geschlüpft sind, fressen Sie die Blütenköpfe von innen auf und lassen sich anschließend auf den Boden fallen. Hier warten sie auf ihre Wirtsameisen der Gattung Myrmica, um von diesen in den Ameisenbau getragen zu werden, wo sich die Raupen von deren Ameisenbrut ernähren. Dieser Vorgang funktioniert indem die Raupen den Geruch der Ameisenbrut imitieren und dadurch von den Ameisen bis zum Abschluss der Verpuppung gepflegt werden. Nach dem Schlupf der Schmetterlinge im Juni/Juli verschwindet die Tarnung und die Schmetterlinge verlassen das Ameisennest sofort, da sie nun von den Ameisen als Beute betrachtet werden.

    Lebensraum

    Aufgrund ihres Lebenszyklus können Dunkle und Helle Wiesenknopf-Ameisenbläulinge nur in Ökosystemen vorkommen, in denen sowohl der Große Wiesenknopf als auch ihre jeweiligen Wirtsameisen existieren. Das sind vor allem extensiv genutzte feuchte und frische Wiesen sowie brach stehende Randbereiche oder Gräben von Grünlandstandorten. Besonders wichtig ist, dass die Blüten des Großen Wiesenknopfes in der Zeit vom 15. Juni bis zum 15. September nicht abgemäht oder abgeweidet werden, da sich die Schmetterlingsraupen in dieser Zeit dort befinden.

    Der Lebenszyklus des Dunklen und des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläulings erscheint auf den ersten Blick extrem sensibel und anfällig gegenüber Veränderungen. Durch ihre hohen Ansprüche an ihren Lebensraum sind sie allerdings wichtige Zeigerarten für nährstoffarme, frische bis feuchte Wiesen. Dadurch sichern Schutzgebiete und Maßnahmen zum Erhalt der beiden Arten gleichzeitig den Lebensraum vieler weiterer Tier- und Pflanzenarten, die an extensiv genutzte Grünlandstandorte angepasst sind und dort leben.

    Gefährdungen

    Wie bei den meisten Tier- und Pflanzenarten stellt die Zerstörung ihrer Lebensräume eine große Gefahr für den Dunklen und den Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläuling dar. Häufige Ursachen dafür sind Bebauung oder Grünlandumbruch zu Acker. Auch die Nutzungsintensivierung in ihren Lebensräumen, etwa durch verstärkte Düngung, Entwässerung feuchter Standorte, drei- bis vierschürige Mahd, den Einsatz schwerer Maschinen oder zu intensive Weidenutzung führen zum Verschwinden der beiden Arten. Besonders dramatisch für die Vorkommen der beiden Arten sind eine Mahd oder intensive Beweidung im Zeitraum von Mitte Juni bis Mitte September, da diese zum Totalverlust von Eiern und Raupen in den Wiesenknopfblüten einer gesamten Population führen können. Im Gegensatz zur Nutzungsintensivierung kann allerdings auch die vollständige Verbrachung extensiver Grünlandstandorte durch Nutzungsaufgabe zum Verschwinden der Schmetterlingsarten nach einigen Jahren führen.

  • Dukatenfalter (Lycaena virgaureae)

    Männliche und weibliche Dukatenfalter unterscheiden sich optisch durch die Färbung ihrer Flügel. Die Flügeloberseite männlicher Falter ist leuchtend Rotgold gefärbt (Dukatengold), bei den Weibchen ist die Färbung weniger leuchtend und enthält dunkle Zeichnungen.

    Die Art wird auf der Roten Liste Deutschland und Hessen geführt und wird als „stark gefährdet“ eingestuft. Die Falter leben auf blütenreichen, mageren Wiesen. Diese Lebensräume sind nur noch an wenigen Standorten zu finden, wodurch auch die Verbreitung des Dukatenfalters begrenzt ist.

    Im Süden des Odenwaldkreises gibt es einige Stellen an denen der Dukatenfalter einen Lebensraum gefunden hat. Hier kann man ihn zwischen Mitte Juli und September auf den Blüten von zum Beispiel Scharfgabe, Hornklee oder Thymian finden. 

  • Spanische Flagge (Euplagia quadripunctaria) 

    Den tagaktiven Nachtfalter Spanische Flagge trifft man im August an sonnigen Wald- und Wegrändern. Durch seine auffällige Färbung, die Fressfeinde abschrecken soll, sticht er deutlich hervor. Die Oberseite des vorderen Flügelpaares ist schwarz gelb gestreift, das hintere Flügelpaar ist leuchtend rot gefärbt. Im Gegensatz zu den einheimischen Tagfaltern die ausschließlich am Tag aktiv sind, sind bei den Nachtfalten nicht alle Arten nachtaktiv. Dies liegt vor allem daran, dass Forschende schon seit mehr als 250 Jahren versuchen Pflanzen, Pilze und Tiere nach verschiedenen gemeinsamen Merkmalen zu ordnen und zu klassifizieren. Dabei sind Tagfalter im Gegensatz zu den Nachtfaltern eine Gruppe eng miteinander verwandter Familien. Die Unterscheidung zwischen Tag- und Nachtfalter erfolgt dabei nicht ausschließlich durch ihre Tag- oder Nachtaktivität.

    Für die Eiablage und als Futterquelle nutzt die Spanische Flagge hauptsächlich den Gewöhnlichen Wasserdost. Da dieser auch an vielen Wald- und Wegrändern im Odenwaldkreis wächst kann man den Falter dort gut beobachten.

    Die Spanische Flagge gilt in Deutschland nicht unbedingt als gefährdet, befindet sich jedoch regional auf der Roten Liste. Zusätzlich gilt die Art als Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Anhang Art, das heißt ihre Lebensräume müssen aufgrund der FFH-Einstufung geschützt und die wichtigsten Vorkommen als Schutzgebiete ausgewiesen werden.