Behindertengerechter Umbau
Wenn der Wohnraum nicht entsprechend umgebaut ist, haben viele Menschen mit Behinderung Schwierigkeiten, ihr Leben selbständig zu führen und sind auf fremde Hilfe angewiesen. Stufen, Schwellen und schmale Türen, all dies sind Hindernisse und schränken den Bewegungsradius stark ein. Auch Toilettenräume und Bäder benötigen an die körperlichen Einschränkungen angepasste Umbauten.
Hierfür gewährt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Zuschüsse für den Umbau. Je nach Art der Maßnahme können bis zu 50 Prozent der Kosten über einen Zuschuss finanziert werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Das Wohneigentum muss selbst oder von einer oder einem nahen Angehörigen genutzt werden,
- es muss eine Behinderung vorliegen und
- die Umbaumaßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Den Antrag stellt die Eigentümerin beziehungsweise der Eigentümer. Für vermietete Wohnungen können nach diesem Programm keine Zuschüsse gewährt werden.
Weitere Infos finden Sie bei der WI-Bank.
Im Rahmen des Projektes Zukunft Wohnen hat die Kreisverwaltung eine Broschüre zu verschiedenen Fördermöglichkeiten dieses Themenbereichs erstellt. Diese finden Sie digital hier und demnächst auch im Landratsamt am Bürgerservice als Druckexemplar.
Wichtige Information
Die Bau- und Wohnförderung arbeitet mit elektronischen Akten (E-Akten). Alle eingehenden Unterlagen werden in die E-Akten überführt und dort gespeichert. Bitte beachten Sie, dass in Papierform eingereichte Unterlagen ab sofort nicht mehr zurückgesandt werden können. Reichen Sie daher bitte keine Originale mehr ein.'
Falls im Einzelfall Originale benötigt werden sollten, teilen wir Ihnen dies bei Anforderung der Unterlagen mit. Sie haben auch die Möglichkeit, Nachrichten und Unterlagen über unser digitales Kontaktformular online einzureichen.