Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder Vermögen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des SGB XII. Auch erwachsene Menschen mit Behinderung, die bei ihren Eltern leben, haben in der Regel Anspruch auf Grundsicherung, die von den Eltern unabhängig ist.

Die Leistungen müssen beantragt werden. Die benötigten Unterlagen müssen zur Feststellung des Anspruchs bei uns im Sozialamt vorgelegt werden. In der Regel wird Grundsicherung als Pauschale bewilligt. Kosten für Unterkunft und Heizung und Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen werden unter Umständen ebenfalls übernommen.

Die Mitarbeitenden bieten der antragstellenden Person eine umfassende und individuelle Beratung an. Dabei wird besprochen: Wie ist Ihre Lebenssituation, was brauchen Sie, was können Sie selbst tun und wie kann Ihre Selbsthilfe gestärkt werden, damit Sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen und Ihre Notlage überwinden können. Die Mitarbeitenden verweisen gegebenenfalls an weitere Beratungsstellen, Einrichtungen oder soziale Dienste.

Die Leistung wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Bitte denken Sie rechtzeitig daran, einen Folgeantrag zu stellen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen!

Bitte beachten Sie, dass in Papierform eingereichte Unterlagen ab sofort nicht mehr zurückgesandt werden können. Reichen Sie daher bitte keine Originale mehr ein. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Kopien anzufertigen, können Sie diese auch im Kommunalen Service-Center im Hauptgebäude der Kreisverwaltung (Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach) anfertigen lassen.

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