Leistungen für Asylbewerbende
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und auch keinem Mitgliedstaat der EU angehören und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Odenwaldkreis haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei der Asylstelle beantragen.
Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt den Leistungsbezug von Personen im Asylverfahren, geduldeten und ausreisepflichtigen Personen sowie weiteren Personengruppen, sofern sie hilfsbedürftig sind. Hilfsbedürftigkeit liegt in der Regel vor, wenn das Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten und die antragsstellende Person keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhält.
Auch Hilfe zur Gesundheit können Asylbewerbende beantragen. Um die Kostenübernahme durch das Sozialamt zu gewähren, muss die Beantragung vor der medizinischen Behandlung erfolgen.
Die Leistung wird bei der Asylstelle der Kreisverwaltung Odenwaldkreis beantragt. Die Mitarbeitenden der Asylstelle benötigen weitere Nachweise und Dokumente, um den Antrag prüfen und bewilligen zu können. Die Mitarbeitenden unterstützen bei der Antragsstellung und beraten zu weitergehenden Maßnahmen.