Futtermittelqualität überwachen

  • Leistungsbeschreibung

    Bei Ihnen, als Futtermittelunternehmer, liegt die Hauptverantwortung für die Einhaltung des Futtermittelrechts - und insbesondere der Sicherheit der Futtermittel. Um dieses Prinzip zu ergänzen und zu unterstützen, müssen die zuständigen Behörden angemessene und wirksame Kontrollen gewährleisten.

    Wenn Ihre Futtermittel unsicher sind, sind Sie verpflichtet, diese zurückzuziehen oder zurückzugeben. Sie sind auch verpflichtet, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen. Die Behörden können so überwachen, ob Sie geeigneten Maßnahmen getroffen haben oder dass Sie zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung oder Beseitigung eines Futtermittelsicherheitsrisikos ergreifen müssen.

    Die amtliche Futtermittelüberwachung überwacht Erzeuger, Hersteller- und Handelsbetriebe von Futtermitteln aller Art. Sie als Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass Ihre Futtermittel sicher sind.

    Die Unbedenklichkeit von Futtermitteln für die Tiere und den daraus gewonnenen Lebensmitteln wird überwiegend anhand von Betriebsprüfungen und Probenahmen mit anschließenden Laboruntersuchungen überprüft. Auch Kennzeichnungskontrollen und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln auf allen Produktionsstufen sind Bestandteil der Futtermittelüberwachung.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende