Eine Versammlung anzeigen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    • Wenn Sie eine Versammlung veranstalten möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anzeigen.
    • Nach Eingang Ihrer Anzeige bei der zuständigen Behörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und gegebenenfalls auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet. Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.
    • Soweit es nach Art und Umfang der Versammlung erforderlich ist, werden mit den beteiligten Behörden (Polizei, Ordnungsämtern) im Vorfeld Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, zur Vereinfachung können Sie jedoch den eingestellten Vordruck verwenden. Folgende Informationen müssen angegeben werden:

    • Name und Anschrift des Veranstalters /­ der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),

    • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters /­ Versammlungsleiterin,

    • Art,  Gegenstand und Ablauf der Versammlung,

    • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,

    • Zahl der Ordner,

    • voraussichtliche Teilnehmerzahl und

    • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)

    beinhalten.

    Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter /­ der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende