Änderung nach Beantragung oder bei Bezug von Bürgergeld mitteilen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie dem Jobcenter alle Änderungen melden, die sich auf Ihre Leistungen auswirken können. Dazu gehören zum Beispiel Änderungen im Einkommen, in der Wohnsituation, beim Vermögen, in der Bedarfsgemeinschaft oder eine Arbeitsunfähigkeit. Die Mitteilung ist verpflichtend und muss unverzüglich erfolgen. Das Jobcenter prüft anschließend, ob sich Ihr Anspruch auf Bürgergeld ändert und passt Ihre Leistungen gegebenenfalls an.

    Sie können die Veränderungsmitteilung online oder schriftlich einreichen. Wenn Sie Nachweise für die Änderungen haben, fügen Sie diese bitte bei.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Sie können eingetretene Änderungen online über die Homepage mitteilen oder das Formular „Veränderungsmitteilung“ verwenden. Fügen Sie der Mitteilung bitte Nachweise zu den Änderungen bei. Das Jobcenter prüft Ihre Angaben und fordert ggf. noch fehlende Unterlagen an. Dann wird geprüft, ob sich die Änderung auf die Höhe Ihrer Leistungen auswirkt. Wenn ja, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausgefülltes Formular "Veränderungsmitteilung"
    • Nachweise zu Änderungen
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Bitte beachten Sie, dass falsche oder verspätete Angaben zu Rückforderungen oder Versagung/Ablehnung von Leistungen führen können. In bestimmten Fällen kann auch eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

  • Anträge / Formulare


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