Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

    Dazu gehören

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
    • Hilfe bei Krankheit
    • Hilfe zur Familienplanung
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
    • Hilfe bei Sterilisation  
    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Die Hilfen nach dem Fünften Kapitel SGB XII entsprechen der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Leistungen, die über den Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, können nicht gewährt werden.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Wenn Sie die Kosten einer ärztlichen Behandlung oder für benötigte Medikamente / Hilfsmittel nicht zahlen können, müssen Sie uns vor Inanspruchnahme der Leistung über Ihre Notlage informieren. 

    Die Mitarbeitenden des Sozialamts prüfen den Antrag und Möglichkeiten einer vorrangigen Krankenversicherung. In dringenden Fällen kann ein Behandlungsschein von uns ausgestellt werden.

    Generell erfolgt bei Gewährung von Hilfen zur Gesundheit eine Beauftragung einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl mit der Abwicklung der Krankenhilfe. Diese stellt dem Antragsteller /Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft eine elektronische Gesundheitskarte aus.

  • Voraussetzungen

    • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
    • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis
    • Vollständiger Antrag SGB XII zur Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen – oder Leistungsbescheid existenzsichernde Leistungen
    • Nachweise der letzten gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie des Zeitpunkts und Grund der Beendigung der Versicherung
    • Zusatzbogen Hilfen zur Gesundheit zur Wahl der betreuenden Krankenkasse

    Antragsformulare finden Sie im Punkt "Anträge / Formulare. Sie können Formulare zudem im Kommunalen Service-Center der Kreisverwaltung oder bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Odenwaldkreis abholen.

    Sollten im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Odenwaldkreis

    Leistungen der Hilfe zur Gesundheit werden frühstens ab Bekanntwerden gewährt. Sie müssen uns vor Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung, die vom Sozialamt gezahlt werden soll, über Ihre Notlage informieren. Die Rechnungsstellung ist nicht der Zeitpunkt der Leistung.

    Vor Ausstellen eines Behandlungsscheins durch das Sozialamt ist ein Antrag zu stellen und die Voraussetzungen der Hilfe zu prüfen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


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Zuständige Mitarbeitende