Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme

  • Leistungsbeschreibung

    Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

  • Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich bei Ihren zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst. 

    Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

  • Voraussetzungen

    Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.