Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen
Leistungsbeschreibung
Die Haltung von Landtieren („Landtiere“ wie Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) müssen Sie bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen.
Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Die Tierhaltungen müssen ebenfalls bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet werden.Wenn sich Änderungen an Ihrer Tierhaltung ergeben, oder die Tierhaltung aufgegeben wird, sind Sie verpflichtet dies den vorgenannten Stellen zu melden.
Verfahrensablauf
- Hessische Tierseuchenkasse: Für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse können Sie den Antrag online stellen.
- Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.: Der Antrag kann via Formular eingereicht werden.
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Für die Registrierung nehmen Sie bitte mit Ihrer Veterinärbehörde Kontakt auf.
Anträge / Formulare
Weiterführende Informationen
- Hessische Tierseuchenkasse - Meldepflicht allgemein
- Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. - Viehverkehrsordnung
- Tiergesundheit - Tierseuchenbekämpfung
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Tierhaltung Erstanzeige Entgegennahme Bienen in Hessen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
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