Krankentransport/Krankenfahrt
Leistungsbeschreibung
Eine Krankenfahrt ist eine einfache Beförderung (z. B. Taxi oder Mietwagen mit Hilfe beim Ein- und Aussteigen), während ein Krankentransport eine medizinisch notwendige und überwachte Fahrt im Krankenwagen mit geschultem Fachpersonal darstellt.
Wenn Sie oder ein/e Angehörige/r im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen eine Transportleistung benötigen, die ärztlich verordnet ist, übernimmt die Krankenkasse die Fahrkosten bei
- Leistungen, die stationär erbracht werden,
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist,
- anderen Fahrten von Versicherten, die während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist sowie
- Fahrten von Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung, zu einer vor- oder nachstationären Behandlung oder zum ambulanten Operieren im Krankenhaus, wenn dadurch eine an sich gebotene voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder diese nicht ausführbar ist.
Bitte klären Sie daher auf jeden Fall vorher mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe diese die Kosten übernimmt. Transportleistungen zu ambulanten Behandlungen, die Sie ohne Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse veranlassen, müssen Sie im Zweifelsfall selbst bezahlen. Sollten Sie derzeit Leistungen eines Sozialhilfeträgers beziehen, lohnt auch dort eine Nachfrage.
Achtung : Verwechseln Sie Krankentransport nicht mit "Krankenwagen/Rettungsdienst alarmieren", den Sie in einem akuten Notfall bestellen (siehe dazu Leistungsbeschreibung: „Rettungsdienst“).
Der Krankentransport ist für Menschen gedacht, die medizinische Betreuung brauchen und aufgrund Ihres Zustandes kein Taxi benutzen können.Verfahrensablauf
Holen Sie sich von Ihrem zuständigen Arzt eine "Verordnung zur Krankenbeförderung", die Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen. Nach der Fahrt reichen Sie die ärztliche Verordnungen bei Ihrer Krankenkasse zur Abrechnung einreichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Fahrer des Krankentransportes braucht zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse:
- Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
- Anschrift der Krankenkasse
- ggf. Nummer des Befreiungsausweises
- Ihre Unterschrift auf einem Abrechnungsbeleg
- und die ärztliche Verordnung
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinZuzahlung im Rahmen der BelastungsgrenzeWelche Fristen muss ich beachten?
Die "Verordnung einer Krankenbeförderung" gilt in der Regel für eine Hin- und Rückfahrt.
Rechtsgrundlage