Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

  • Leistungsbeschreibung

    Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. Sie haben insbesondere den Zweck, die Nachteile geringer Flächengröße bei der Bewirtschaftung und verschiedenster Strukturmängel bei Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auszugleichen.

  • Verfahrensablauf

    • Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
    • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden
  • Voraussetzungen

    • Gegründeter Verein mit mindestens sieben Mitgliedern
    • gewählter Vorstand
    • durch Mitgliederversammlung beschlossene Satzung
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
    • Gründungsprotokoll des Vereins in Kopie
    • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
    • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
    • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstbetriebsgemeinschaft
    • Kontaktdaten der Forstbetriebsgemeinschaft
    • ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung
  • Welche Gebühren fallen an?

    1,00 – 51,00 Euro

    auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    ca. zwei bis vier Wochen

  • Anträge / Formulare

    • Formlose schriftliche Antragstellung
    • Checkliste zur Antragstellung im Internet der obersten Forstbehörde verfügbar