Aufgrund der §§ 5 und 5 a der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch das Änderungsgesetz vom 5. April 2025 (GVBl. 2025 Nr 24.), hat der Kreistag des Odenwaldkreises in seiner Sitzung am 3. November 2025 folgende Änderungen der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen sowie von Beschlüssen, Mitteilungen und Genehmigungen, die im Zusammenhang mit Rechtssetzungsverfahren oder zur Begründung von Ansprüchen erforderlich sind sowie alle übrigen Bekanntmachungen erfolgen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, durch Veröffentlichungen im Internet unter www.odenwaldkreis.de – Rubrik Aktuelles – unter Angabe des Bereitstellungstages.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 ist mit Ablauf des Bereitstellungstages im Internet vollendet.
Artikel 2
Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Erbach, den 03.11.2025
Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises
gez. Frank Matiaske
Landrat