Aufgrund der §§ 5 und 5 a der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch das Änderungsgesetz vom 5. April 2025 (GVBl. 2025 Nr 24.), hat der Kreistag des Odenwaldkreises in seiner Sitzung am 15. Dezember 2025 folgende Änderungen der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 4 Abs. 5 wurde eingefügt:
Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen des Landkreises während der öffentlichen Sprechzeiten der Kreisverwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Auf dieses Recht wird auch auf der Internetseite des Odenwaldkreises hingewiesen.
Artikel 2
Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Erbach, den 15.12.2025
Der Kreisausschuss des Odenwalkreises
gez. Frank Matiaske
Landrat