Der bei der Kreistagswahl am 14. März 2021 gemäß dem Wahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) in den Kreistag des Odenwaldkreises gewählte Bewerber, Herr André Bechtold, hat unwiderruflich auf sein Mandat als Kreistagsabgeordneter verzichtet.
Es wird daher gemäß § 33 Abs. 3 bzw. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes festgestellt, dass
- Herr André Bechtold entsprechend seiner Verzichtserklärung aus dem Kreistag des Odenwaldkreises ausgeschieden ist und
- Herr Thomas Promny, als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Freien Demokratischen Partei (FDP) mit den meisten Stimmen, in den Kreistag des Odenwaldkreises nachrückt.
Als Nachrücker unberücksichtigt bleibt Herr Lutz Hasenzahl, weil er gemäß § 27 der Hessischen Landkreisordnung an der Mitgliedschaft im Kreistag gehindert ist und der Nachweis über den Wegfall des Hinderungsgrundes nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erbracht wurde.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der Kreiswahlleiterin für den Odenwaldkreis erheben; der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen läuft vom Tag der Bekanntmachung an. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte unterstützen.
64711 Erbach, den 09.09.2025
Die Kreiswahlleiterin für den Odenwaldkreis
gez. Ellen Heisel