
Beurkundungen
Das Jugendamt gibt Ihnen die Möglichkeit, wie bei einem Notar, die folgenden Urkunden kostenfrei aufzunehmen:
- Vaterschaftsanerkennungen, vor oder nach Geburt eines Kindes,
- Zustimmungserklärungen zu Vaterschaftsanerkennungen,
- Sorgeerklärungen (für eine gemeinsame elterliche Sorge),
- Unterhaltsverpflichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr.
Die Aufnahme einer Urkunde kann nur persönlich - nach vorheriger Terminvereinbarung – erfolgen. Die Vorlage von Personalausweis oder Reisepass ist notwendig.
Beurkundungen, die dringend sind oder schon längere Zeit auf Bearbeitung warten, sind auch während der Corona-Krise möglich - allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte wenden Sie dafür an das Info-Büro des Jugendamts, Telefon: 06062 70-1163.
Öffnungszeiten:
montags: | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
dienstags: | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
donnerstags: | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
freitags: | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Ansprechpartner:
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Jugendamt
Birgit Neff
Telefon: 06062 70-225
Telefax: 06062 70-401
E-Mail: b.neff@odenwaldkreis.de
Dienstgebäude:
Nees-von-Esenbeck-Straße 9-11
64711 Erbach
Postadresse:
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Jugendamt
Michelstädter Straße 12
64711 Erbach
Abteilungsleiter:
Bernd Germann
Telefon: 06062 70-407
E-Mail: b.germann@odenwaldkreis.de