
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Als Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Wohngeld oder Kinderzuschlag, stehen Ihren Kindern Leistungen für Bildung und Teilhabe zu.
Weitere Informationen für Empfänger von Arbeitslosengeld II.
Weiter Informationen für Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag.