
Ausbildungsförderung - BAföG
Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen zu ermöglichen, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Ressourcen der Auszubildenden oder ihrer Angehörigen scheitern.
An wen muss ich mich wenden?
Ihren Antrag auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Sie im Amt für Ausbildungsförderung oder hessenweit online stellen unter
www.bafög-hessen.de
Was muss ich mitbringen?
Wegen der individuellen persönlichen Bedarfslage bitten wir Sie, Kontakt mit unserem Ansprechpartner aufzunehmen:
Kreisausschuss Odenwaldkreis
Oliver Naas
Telefon: 06062 70-220
E-Mail: o.naas@odenwaldkreis.de
Dienstgebäude:
Helmholtzstraße 1
64711 Erbach
Postadresse:
Michelstädter Straße 12
64711 Erbach
Öffnungszeiten:
Montag: | 8:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 8:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 8:00 - 12:00 Uhr |
Was sollte ich noch wissen?
Weitere umfassende Informationen zum BAföG halten das "Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK)" und das Bundesministerium für Bildung und Forschung "(BMBF)" auf ihren Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.
Zum Online-Antrag auf BaföG: https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG
Antrag und Formblätter für Ausbildungsförderung zum Download:
- Formblatt 1 / Antrag (PDF)
- Formblatt 2 / Bescheinigung nach § 9 BAföG (PDF)