
Förderung von Blockheizkraftwerken

Blockheizkraftwerke arbeiten besonders effektiv, da sie gleichzeitig Strom und Wärme nutzbar machen. Bezuschusst werden sogenannte Mini-BHKWs mit bis zu 20 kW elektrischer Leistung.
Der Zuschuss errechnet sich nach folgender Übersicht:
Für besonders effektive Anlagen kann ein Wärmeeffizienzbonus (+25%) oder ein Stromeffizienzbonus (+60%) erzielt werden.
Weitere Bestimmungen zur Förderung entnehmen Sie dem Internetauftritt des BAFA.
> zum BAFA-Programm
Zur Finanzierung der Anlage kann ein Ergänzungskredit der KfW in Anspruch genommen werden. Das KfW-Programm 167 kann mit der BAFA-Förderung kombiniert werden.
> aktueller Zinssatz KfW 167
> zum Programm KfW 167
> zum Merkblatt KfW 167
Fördergelder müssen jeweils vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Für die Ermittlung der Kosten lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag erstellen.
Die Beantragung des BAFA-Zuschusses erfolgt online. Sobald der Antrag über das elektronische Antragsformular gestellt und bestätigt wurde, kann mit der Maßnahme begonnen werden.
> zum Antragsformular des BAFA-Programms "Heizen mit Erneuerbaren Energien"
> weitere Informationen zum Antragsverfahren
Auch der Ergänzungskredit der KfW-Bank muss vorab beantragt werden. Sprechen Sie hierfür mit Ihrer Hausbank, die schlussendlich Antrag und Abwicklung des Kredits für Sie übernimmt.
Strom aus Kraftwärmekopplung wird mit dem sogenannten KWK-Zuschlag vergütet. Die aktuellen Konditionen entnehmen Sie dem Internetauftritt des BAFA.
Besprechen Sie die Förderfähigkeit mit dem Hersteller und/oder einem unabhängigen Energieberater.
> zum KWK-Zuschlag