
Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten
In der Präsentation finden Arbeitgeber wichtige Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten der §§ 16e, 16i SGB II. Die Förderung richtet sich an Arbeitgeber für die Zielgruppe der (arbeitsmarktfernen) Langzeitarbeitslosen. Grundlage ist das „Teilhabechancengesetz“, das zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist.
Hier finden Sie die „FAQ“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Teilhabechancengesetz. Diese werden regelmäßig aktualisiert.
Hier finden Sie den jeweiligen Link zu den Anträgen:
§ 16 e SGB II
§ 16 i SGB II