Foto des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets Jakobsgrund und Gammelsbachaue

Jakobsgrund und Gammelsbachaue 

Das 44,63 Hektar große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet Jakobsgrund und Gammelsbachaue liegt im Naturraum Sandsteinodenwald und umfasst das Naturschutzgebiet Jakobsgrund und den weiteren Bachverlauf des Gammelsbaches mit den daran angrenzenden Flächen bis hin zur Landesgrenze zu Baden-Württemberg.

Es besteht aus einem naturnahen Bachverlauf mit Erlensaum und im Talbereich liegenden vielseitig extensiv als Wiesen, Weiden und Mähweiden genutzten Grünlandflächen. Die Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie im Schutzgebiet sind trockene und feuchte Borstgrasrasen, extensive Flachland-Mähwiesen, trockene europäische Heiden, sowie der Gammelsbach mit seinen Auwäldern.

Der Gammelsbach ist der Lebensraum von Bachneunauge (Lampetra planeri) und Groppe (Cottus gobio), die nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützt sind. In einigen Talwiesen entlang des Baches leben außerdem die beiden Schmetterlingsarten Dunkler- und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous und Maculinea teleius). Durch diesen Lebenszyklus können die beiden Schmetterlingsarten nur in den besonders extensiv bewirtschafteten Wiesen der Gammelsbachaue leben.

In Bereichen in denen sich verschiedenartige Landschaftsstrukturen wie Wald- und Bachränder, Gehölze sowie sonnige und blütenreichen Abschnitte kleinräumig abwechseln, kommt mit der Spanischen Flagge (Euplagia quadripunctaria) eine weitere Schmetterlingsart der FFH-Richtlinie im Schutzgebiet vor.