Leistungen nach dem Bürgergeld für Selbstständige

Bürgergeld können Personen erhalten, die

  • arbeitsfähig sind
  • ihren Lebensunterhalt nicht (vollständig) aus Ihrem Einkommen und Vermögen sicherstellen können
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnen

Leben weitere Personen (z.B. Kinder oder vorübergehend erwerbsgeminderte Menschen) mit einer solchen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zusammen (Bedarfsgemeinschaft), können auch sie Bürgergeld bekommen. 

Auch Personen, die selbständig tätig sind, können Bürgergeld erhalten, wenn das Einkommen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.

Das Bürgergeld umfasst zwei Bereiche: die Leistungen für den Lebensunterhalt (finanzielle Unterstützung) und die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z.B. Qualifizierung und Unterstützung bei der Arbeitssuche).

Im Kommunalen Job-Center des Odenwaldkreises kümmern sich die Mitarbeitenden in den beiden Leistungsteams „Nord“ und „Süd“ um die Leistungen zum Lebensunterhalt. Für die Eingliederung in Arbeit sind die Vermittlungscoaches der Teams U25, Eingliederung und 50+ zuständig. In beiden Bereichen stellen wir eine umfassende und individuelle Beratung der antragstellenden Personen sicher.

Die Leistungen zum Lebensunterhalt umfassen die Regelleistung, Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen und Kosten der Unterkunft und Heizung für die Bedarfsgemeinschaft.

Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzlich einmalige Leistungen gezahlt werden (siehe untenstehendes Feld „einmalige Leistungen Bewilligung“)

Bei der Berechnung der Leistungen werden Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit bringt beim Bezug von Bürgergeld gesonderten Beratungsbedarf mit sich. Deshalb sind im Kommunalen Job-Center des Odenwaldkreises für die Gewährung von Bürgergeld an leistungsberechtigte selbständig tätige Personen speziell ausgebildete Beschäftigte tätig.

Um Bürgergeld beziehen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen.

Keine Leistungen gefunden.