Ladenöffnungszeiten in Kur- und Ausflugsorten des Odenwaldkreises im Jahre 2023

Aufgrund von § 5 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 29.11.2006 (GVBI S. 606), zuletzt geändert durch Art. 72 des Gesetzes vom 13. Dez. 2012 (GVBl. S. 622), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 13. Dez. 2019 (GVBl. S. 434) wird bestimmt, dass in

Bad König   

Frankfurter Straße, Bahnhofstraße, Bahnhofsplatz, Elisabethenstraße, Alexanderstraße, Schwimmbadstraße und Schlossplatz

Erbach

Marktplatz, Am Schlossgraben, Jahnstraße, Hauptstraße, Brückenstraße, Städtel, Bahnstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Neue Lustgartenstraße, Werner-von-Siemens-Straße, Bleichstraße, Martin-Luther-Straße und Neckarstraße

Michelstadt 

 Erbacher Straße / Ecke Kellereibergstraße, Hochstraße, Waldstraße, Bahnhofstraße, Wiesenweg zum Hammerweg, Kellereibergstraße bis zur Erbacher Straße und alle Straßen innerhalb dieses Gebiets.

abweichend von den Vorschriften des § 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungs­zeiten Verkaufsstellen zur Abgabe von Reisebedarf, Sportartikel, Devotionalien, Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind und Gegenstände des touristischen Bedarfs an Sonn- und Feiertagen vom

05. März bis 15. Oktober 2023

jeweils von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr

geöffnet werden dürfen.

Bei dieser Festsetzung wurden in Absprache mit den betroffenen Städten und Gemeinden die Zeiten der Hauptgottesdienste berücksichtigt.

Auf die Einhaltung der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie der Hessischen Landesregierung (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) in der jeweils gültigen Fassung wird verwiesen.

 

64711 Erbach, den 01.02.2023

Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises

Im Auftrag gez. Sarina Hildmann, Ltd. Verwaltungsdirektorin