Zusätzlich wird im März 2012 die Befragung zur Absicherung der amtlichen Einwohnerzahl beginnen. Diese soll Unstimmigkeiten klären, die sich aus dem Vergleich der Angaben aus der Gebäude- und Wohnungszählung und dem Melderegister ergeben haben. Eine Klärung ist für die korrekte Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl unbedingt erforderlich und ein fester Bestandteil des Zensuskonzeptes. Die Befragungen finden nur in Städten und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern statt, im Odenwaldkreis wird hierbei von 1.348 Anschriften ausgegangen. Der Fragenkatalog umfasst neun Fragen, die sich mit Namen, Vornamen, Anschrift, Geschlecht, Familienstand, Wohnungsstatus, Staatsangehörigkeit und der Anzahl der Personen im Haushalt zum Stichtag 9. Mai 2011 befassen. Die Befragung findet durch Interviewerinnen und Interviewer, die sich alle ausweisen können, mit vorheriger Terminankündigung statt. Die Erhebungsstelle des Odenwaldkreises bittet die betroffenen Haushalte, die Interviewerinnen und Interviewer bei ihrer Arbeit zu unterstützen und dankt dafür bereits im Vorfeld.
Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Stelle im Landratsamt unter folgender Adresse: Erhebungsstelle Zensus 2011, Michelstädter Straße 12, 64711 Erbach, oder telefonisch unter 06062 70-245. Die Mitarbeiter sind außerdem unter der E-Mail-Adresse zensus@odenwaldkreis.de zu erreichen.
Auch das Hessische Statistische Landesamt in Wiesbaden hilft unter folgenden Telefonnummern weiter: 0611 3802-235, -262 und -282.
Weitere Informationen können Interessierte auch dem Internet unter www.zensus2011.de entnehmen.
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Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Michelstädter Str. 12 64711 Erbach Tel.: 06062 70-0 Fax: 06062 70-390 |
